- Geprüfte Sicherheit
Wartung und Inspektion von Brandmeldeanlagen (BMA) durch zertifizierte Fachkräfte
Wir warten Ihre Brandmeldeanlage 1x pro Jahr nach DIN 14675 und DIN VDE 0833-2. Durch die Wartung und Inspektion werden Betriebssicherheit und Funktion gewährleistet.
Unsere Wartungs- und Inspektionsleistungen
Folgende Punkte sind im Rahmen der Wartung vorgeschrieben:
- Sichtprüfung der Anlage
- Auslösung der Melder
- Prüfung der Anzeige der Zentrale am Feuerwehr-Bedienfeld
- Funktionstest der Alarmierungseinrichtung und Brandfallsteuerungen
- Kontrolle der Störungserkennung und -weiterleitung
- Überprüfung der Sicherheitsstromversorgung (Akkus)
Folgende Punkte werden im Rahmen der Inspektion kontrolliert:
- Verschmutzungen und Beschädigungen von Komponenten
- Änderung der Umgebungsbedingungen (z.B. Umbau)
Fristen zum Austausch hochwertiger Melder nach DIN 14675:
- Automatische punktförmige Melder ohne automatische Kalibriereinrichtungen oder Verschmutzungskompensation => alle 5 Jahre
- Automatische punktförmige Melder mit Komponenten automatischer Kalibriereinrichtungen oder Verschmutzungskompensation => alle 8 Jahre
- Akkus zur Sicherheitsstromversorgung => alle 4 Jahre
Damit eine baurechtlich geforderte BMA in Betrieb genommen werden darf, muss ein Wartungsvertrag nach DIN 14675 abgeschlossen werden. Zudem ist nur so eine schnelle Instandsetzung bei Störung sichergestellt.
Durch Festpreise werden Wartung und Inspektion zu einer planbaren Größe und die vorgeschriebene Wartung ist garantiert. Darüber hinaus enthalten unsere Wartungsverträge die detaillierte Dokumentation der Ergebnisse, unsere Arbeitszeit, sowie An- und Abfahrten.
- Sicherheit ohne Kompromisse
Wartung und Inspektion von Gefahrenmeldeanlagen
Wir warten Ihre Einbruchmeldeanlage (EMA) fristgerecht nach DIN VDE 0833 und den VdS Richtlinien 2311 und 2227.
Die regelmäßige Wartung von Einbruchmeldeanlagen ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass sie zuverlässig funktionieren und einen optimalen Schutz für Gebäude und Eigentum bieten. Eine gut gewartete Einbruchmeldeanlage kann potenzielle Sicherheitsrisiken frühzeitig erkennen und so Einbrüche oder unerwünschte Vorfälle verhindern.
Die Häufigkeit der Wartung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art der Einbruchmeldeanlage, der Umgebung, in der sie installiert ist, und den Herstellervorgaben.
Unsere Wartungs- und Inspektionsleistungen
Zu den typischen Wartungsmaßnahmen gehören:
- Überprüfung der Sensoren
- Batterietest
- Funktionsprüfung der Alarmkomponenten
- Softwareaktualisierungen
- Überprüfung der Verkabelung
Bei der Inspektion werden u.a. folgende Punkte den Bestimmungen entsprechend geprüft:
- Übertragungswege
- Signalgeber
- Anzeige- und Betätigungselemente
- Schalteinrichtungen
- Ansteuereinrichtungen
- Stromkreise
Wartungs- und Inspektionsintervalle der verschiedenen EMA Klassen nach VdS:
-
Klasse A (einfacher Schutz) => 1x jährlich
Anforderungen der DIN VDE 0833-3 für Grad 2 -
Klasse B (mittlerer Schutz) => 2x jährlich
Anforderungen der DIN VDE 0833-3 für Grad 3 -
Klasse C (erhöhter Schutz) => 4x jährlich
Anforderungen der DIN VDE 0833-3 für Grad 4
DIN VDE 0833-3 unterscheidet 4 Grade, während die VdS-Klassen A, B und C in Sicherungsklassen für Haushaltsrisiken (Klasse A-SH 1, 2, 3 und Klasse B-SH 1, 2, 3) und gewerbliche Risiken (Klasse B-SG 1, B-SG 2 sowie Klasse C-SG 3 bis C-SG 6) unterteilt sind.
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