Garantiebedingungen LSS – Licht & Elektroservice

Die Garantie erstreckt sich über Produkte von LSS – Licht & Elektroservice (im folgenden LSS genannt) über den im Datenblatt oder der Rechnung beschriebenen Zeitraum.

Ist hier keine Garantie aufgeführt, gilt die gesetzliche Regelung.

Die Garantie gilt unter den folgenden Bedingungen:

  • Die Produkte werden in Übereinstimmung mit den Produktinformationen verwendet und gewartet
  • Grenzwerte für Spannungen und Temperaturen dürfen nicht überschritten werden
  • Die Garantie erfasst ausschließlich Produktausfälle, die durch Material-, Konstruktions- oder    Produktionsfehler verursacht wurden
  • Die Garantie bezieht sich nicht auf Verschleißteile, wie z.B. Batterien, Treiber und Starter
  • Ein Lichtstromrückgang bis zu einem Wert von 0,6% pro 1.000 Betriebsstunden ist normal und kein Grund für die Inanspruchnahme der Garantie
  • Die angegebene Lebensdauer wird erreicht, wenn die Leuchten in Übereinstimmung mit den von LSS vorgegebenen Bedingungen, den zugrundeliegenden Normen und den geltenden Vorschriften betrieben werden
  • Die Garantie erlischt, wenn an den Leuchten, Lampen und Modulen Änderungen oder Instandsetzungen vorgenommen werden
  • In das Produkt darf nur von LSS autorisiertes Zubehör, insbesondere die geeigneten Leuchtmittel und Treiber, eingebaut werden
  • Das Produkt darf nicht in Umgebungen eingesetzt werden, in denen vom Datenblatt abweichende Umweltbedingungen, wie z.B. Umgebungstemperatur, Feuchtigkeit etc. vorliegen

Leistungen im Garantiefall

Bei Ausfällen, welche die Nennausfallrate überschreiten, behält sich LSS vor, die defekten Komponenten zu reparieren, Ersatzprodukte zu liefern oder dem Kunden defekte Komponenten gutzuschreiben.

Alle im Zusammenhang mit der Garantieleistung anfallenden Nebenkosten (z.B. für die De- und Neumontage, Rücksendekosten, Entsorgung, Fahr- und Wegezeiten, Hebevorrichtungen und Gerüste) gehen zu Lasten des Kunden.

Andere Kosten, welche z.B. durch den Ausfall der Installation verursacht werden oder sonstige Schäden sowie Folgeschäden sind von dieser Garantie nicht erfasst.

Garantieleistungen werden von LSS solange erbracht, bis der Garantiezeitraum der Ursprungslieferung erschöpft ist.

Die an LSS zurückgegebenen Komponenten oder Produkte wechseln im Garantiefall in das Eigentum von LSS.


Geltendmachung


Der Garantieanspruch kann gegen Vorlage der ausgestellten Rechnung geltend gemacht werden.

Garantieansprüche gegen LSS stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und können nicht abgetreten werden.

Die gelieferte Ware muss vom Käufer nach Eingang auf Funktion und äußerliche Defekte bzw. Transportschäden kontrolliert werden.

Besteht bei Lieferung ein Defekt oder Schaden, muss dieser innerhalb von 10 Werktagen an LSS gemeldet werden.

Die Garantiezeit entspricht der gesetzlichen Gewährleistung, wenn in der Rechnung, dem Datenblatt, der Auftragsbestätigung oder dem Angebot keine anderen Angaben gemacht wurden oder andere Abmachungen schriftlich fixiert wurden.

Der Garantieanspruch ist unmittelbar nach Auftreten eines Defekts durch schriftliche Mitteilung der Rechnungsnummer bei LSS anzumelden.

LSS behält sich vor, die Gültigkeit des Garantieanspruchs gemäß den Garantiebedingungen zu überprüfen.

Abwicklung

Bei geltend gemachtem Garantieanspruch gibt es grundsätzlich 2 Varianten der Reklamationsbearbeitung welche LSS bestimmt und anwendet:

  1. LSS sendet, sofern dies möglich ist, umgehend Ersatz. Nachdem die Austauschware beim Kunden eingegangen ist, sendet dieser die defekte Ware innerhalb von 14 Tagen an LSS zurück. LSS überprüft den Defekt.
  2. Der Kunde sendet die defekte Ware zur Überprüfung an LSS. Nach der Überprüfung wird die Ware nachgebessert oder Ersatz geliefert.

Ungültige Garantieanzeigen

Werden Ansprüche aus dieser Garantie geltend gemacht und stellt sich bei der Prüfung des Produkts durch LSS heraus, dass kein unter diese Garantie fallende Fehler vorliegt oder vorgelegen hat oder der Garantieanspruch aus einem der oben genannten Gründe nicht besteht, so ist LSS berechtigt, eine Servicegebühr über den entstandenen Aufwand (Überprüfung der Rücksendung) und die angefallenen Kosten (Rücksendekosten und Austauschlieferung) zu erheben.